Zukünftige gesetzliche Regelung zur Präimplantationsdiagnostik (PID)
Eine weitere schwierige Entscheidung wurde in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestag getroffen. Die Bundestagsabgeordneten stimmen in 2./3. Lesung über die zukünftige gesetzliche Regelung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ab.
Dies ist eine reine Gewissensentscheidung, die jeder einzelne Abgeordnete vor sich selbst verantworten muss.
Nach sorgfältiger Abwägung habe ich mich entschlossen, für ein vollständiges Verbot der PID zu votieren und unterstütze gemeinsam mit anderen Abgeordneten einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Grundlage meiner Entscheidung ist das christliche Menschenbild und die damit verbundenen Wertevorstellungen. Es kann und darf nicht Aufgabe des Menschen sein, zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Im Gegenteil ist es unsere Aufgabe, das Leben in all seinen Facetten zu respektieren und zu schützen. Unser Landesvorsitzender Dr. Norbert Röttgen hat dies meines Erachtens richtig formuliert, als er sagte, dass das Leben gerade am Anfang und am Ende besonders schützenwert sei.
Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ab diesem Zeitpunkt ist es unsere Aufgabe, dieses Leben und diesen Menschen zu schützen. Ich habe volles Verständnis für das Leid und die Nöte der betroffenen Eltern und für ihren nachvollziehbaren Wunsch, durch medizinische Technik eine höhere Chance auf ein gesundes Kind zu erlangen. Doch auch hier muss die Frage beantwortet werden: „Was bedeutet gesund?“ und „Ab wann verliert ein Mensch mit vorhandener Behinderung sein Recht auf Leben?“
Diese Abwägung kann durch uns Menschen nicht vorgenommen werden. Wir müssen das Leben in all seinen Formen so akzeptieren wie es ist und als besonderes Geschenk sehen. Aus diesem Grund kommt für mich eine vollständige oder auch nur teilweise Freigabe der PID nicht in Betracht. Folglich habe ich für ein vollständiges Verbot gestimmt.
Die Mehrheit der Abgeordneten hat dies jedoch anders gesehen. Der Bundestag stimmte am 07. Juli 2011 mit 326 von 594 Stimmen für eine begrenzte Zulassung der PID. Paare dürfen diese Methode nunmehr veranlassen, wen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht.
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Aktualisiert (Donnerstag, den 17. November 2011 um 16:59 Uhr)




Dieter Jasper MdB