Ich freue mich über die Leserbriefe der UWG-Vorsitzenden Mechthild Lüggert aus Saerbeck und von Herrn Sebastian Köhler aus Rheine, da ich so die Gelegenheit erhalte, meine Positionierung zu den Erneuerbaren Energien noch einmal etwas differenzierter darzustellen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Zukunft den regenerativen Energien gehört. Das im Jahr 2000 beschlossene Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) verfolgte das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Stromversorgung bis 2010 zu verdoppeln.
Das EEG hat drei zentrale Instrumente. Erstens werden die Netzbetreiber zum Netzanschluss von EEG-Anlagen und zum erforderlichen Netzausbau verpflichtet, zweitens erhält der Strom aus erneuerbaren Energien Vorrang bei Abnahme, Übertragung und Verteilung gegenüber Strom aus konventionellen Energieträgern und drittens wird dieser Strom über 20 Jahre mit einer garantieren Einspeisevergütung gefördert.
Wenn sich nun Private, Unternehmen oder Kommunen entschließen, in die Photovoltaik zu investieren, dann ist das ja genau die Intention dieses Gesetzes und kann betriebswirtschaftlich durchaus sinnvoll sein. Die hohen Vergütungssätze bilden eine gute Voraussetzung, dass dieses Investment eine gute Rendite erwirtschaftet. Doch auch hier gilt, dass jeder Chance ein Risiko gegenübersteht und jeder für sich selbst prüfen und entscheiden muss, ob sich diese Investition lohnt. Dies gilt für die Gemeinde Saerbeck genauso wie für jeden privaten Haushalt.
Im Gegensatz zu dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise steht die volkswirtschaftliche Perspektive. Als Bundestagsabgeordneter für diese Region ist es meine Aufgabe, auf die Risiken und Gefahren einer verfehlten Förderung im Rahmen der Energiepolitik für unser Land hinzuweisen. Neben weiterhin vorhandenen hohen technischen Risiken (Netzausbau, Netzstabilität etc.) kommen enorme Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zu, die in der Konsequenz auch zu einer mangelnden Akzeptanz der erneuerbaren Energien führen können. So würde die im Gesetz formulierte Zielsetzung konterkariert.
Neben ökologischen müssen immer auch ökonomische Aspekte berücksichtigt werden. Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sind genauso wichtig wie eine gute Umweltverträglichkeit. Der größte Posten innerhalb des EEG-Fördermechanismus ist die Photovoltaik, die fast 40% des derzeitigen Fördervolumens, also rund 8 Milliarden Euro, in Anspruch nimmt. Der Anteil an der Stromerzeugung liegt aber nur bei rund 3%. Der im Energiekonzept für das Jahr 2020 vorgesehene Zubau von 33 GW Solarstrom wird schon viel früher erreicht sein. Dies mag man begrüßen, es belegt aber auf jeden Fall, dass für diesen Bereich der regenerativen Energien in den letzten Jahren eine viel zu starke Förderung vorgesehen war.
Bereits in den letzten Jahren sind hier immer wieder Einschnitte bei den Vergütungen vorgenommen worden. Durch die rapide sinkenden Kosten für die Solarpanels, die heute zu mehr als 60% im Ausland gefertigt werden, wurden diese Kürzungen jedoch beständig überkompensiert, so dass der wirtschaftliche Anreiz zur Anschaffung einer PV-Anlage immer größer wurde. Hier muss entschlossen gegengesteuert werden. Es bedarf einer entschlossenen Reduzierung der Vergütungen für die kommenden Jahre. Weiterhin sollte die Förderung der PV beendet werden, wenn das Ziel eines Zubaus von 33 GW erreicht ist.
Es muss auch konstatiert werden, dass mit der deutschen EEG-Umlage hauptsächlich die Beschäftigung und die Gewinne ausländischer, vornehmlich chinesischer Hersteller gefördert werden. Der Anteil der in Deutschland produzierten Anlagen wird immer geringer und so auch der Nutzen für deutsche Handwerker und Hersteller.
So werde ich mich auch weiterhin für einen ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix einsetzen.